Pressemitteilung 11/07
vom 21. September 2007
Bundesrat kritisiert die aktuelle Urheberrechtsnovellierung und setzt
auf den Dritten Korb, der bildungs- und wissenschaftsfreundlich sein soll.
Zusammenfassung:
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
bedauert, dass der Bundesrat die Chancen der Verbesserung des Zweiten
Korbs über den Vermittlungsauschuss ausgelassen hat, sieht sich aber
in der Kritik des Bundesrats an dem Gesetz weitgehend mit ihm einig.
Der Bundesrat setzt bezüglich der Interessen von Bildung und
Wissenschaft offenbar auf den Dritten Korb. Das Aktionsbündnis wird
sich dabei selbstverständlich einbringen und erwartet, neben anderen
Verbesserungen, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access
gestellt werden. Die kommerziellen, durch das Urheberrecht geschützten
Verwertungsmodelle erweisen sich für Bildung und Wissenschaft als
zunehmend ungeeignet.
Ausführung:
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
bedauert, dass der Bundesrat die Möglichkeit ausgelassen hat, den
Vermittlungsausschuss zur Verbesserung des Zweiten Gesetzes zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
anzurufen, akzeptiert aber natürlich diese politische Entscheidung.
Das Aktionsbündnis sieht sich in der Kritik des Gesetzes weiter im
Einvernehmen mit dem Bundesrat, zumal sich auch der Bundesrat nach der
Empfehlung seiner Ausschüsse (Recht und Kultur) dafür ausgesprochen
hat, nach der Verabschiedung des zweiten Korbes möglichst rasch die
Arbeiten an einem dritten Korb für die Belange von Bildung,
Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und
Informationsgesellschaft aufzunehmen.
In der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats sind erneut die
meisten kritischen Punkte und verpassten Chancen des Zweiten (und noch
des Ersten) Korbs angesprochen, z.B. wie das Urheberrecht
Open-Access-Modellen Rechnung tragen kann, wie dafür etwa das
Zweitveröffentlichungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen
Beiträgen geregelt, wie § 52b erweitert und präzisiert werden kann.
Ebenso sollen die Regelungen zum Dokumentversand durch Bibliotheken (§
53a) verbessert werden, da sie jetzt nicht ausreichend seien. Auch §
52a aus dem Ersten Korb solle wegen der Rechtsunsicherheiten noch
einmal beraten werden. Die Anrufung des Vermittlungsauschusses, so der
Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, wäre also durchaus
angebracht gewesen, zumal den Bundesländern durch die Regelungen des
Zweiten Korbs jetzt erhebliche Mehrkosten in hohen Millionenbeträgen
entstehen werden - aber der Bundesrat hat politisch anders
entschieden.
Das Aktionsbündnis kann nach den Beschlüssen von Bundestag und
Bundesrat mit dem Ergebnis des Zweiten Korbs nicht zufrieden sein.
Man muss auch skeptisch bezüglich der Verhandlungen im Dritten Korb
sein. Die weitgehend selbstreferenzielle, sich also überwiegend auf
bestehende Gesetze und Richtlinien beziehende Argumentation der
gesetzgebenden Juristen lässt, so Prof. Kuhlen, kaum grundlegende
Änderungen erwarten. Solange die den Realitäten elektronischer Räume
unzureichend Rechnung tragende EU-Richtlinie von 2001 nicht revidiert
wird, wird diese weiter der restringierende und nötige Reformen
ausschließende Bezugsrahmen sein. Auch ist nicht zu erwarten, dass
sich die eindeutige politische Präferierung der kommerziellen
Interessen bei der Verwertung von Wissen, gerade auch hinsichtlich des
mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens, ändern wird.
Trotzdem wird das Aktionsbündnis versuchen, mit allen Argumenten in
den Prozess des Dritten Korbs einzugreifen. Ansonsten kann den
bisherigen für Bildung und Wissenschaft gänzlich unzureichenden
Regulierungen insofern ein Gutes abgewonnen werden, als dadurch, so
Prof. Kuhlen, immer mehr Personen in Bildung und Wissenschaft bewusst
wird, dass das Urheberrecht sich als Regulierungsinstrument, zumindest
für Bildung und Wissenschaft, zunehmend ungeeignet erweist. Man kann
es auch anders sagen: Je restriktiver das Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft wird, umso eher werden immer mehr Wissenschaftler
überzeugt sein, dass andere Modelle der Produktion, Distribution und
Nutzung von Wissen und Information erforderlich sein werden als die
jetzigen proprietären und kommerziellen Lösungen. Alles deutet auf den
flächendeckenden Einsatz von Open-Access-Verfahren hin, sei es für
Primärpublikationen oder für Sekundärpublikationen in
Open-Repositories.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 340 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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