Pressemitteilung 03/11
vom 17. März 2011
Chancen für eine Annäherung an ein Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht durch SPD-Gesetzentwurf
Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” begrüßt den Beschluss der
SPD-Bundestagsfraktion vom 16.3.2011
(vgl. die entsprechende Pressemitteilung), dem Bundestag einen Gesetzentwurf über einen neuen § 38a im Urheberrecht vorzulegen. Es handelt sich dabei
um ein nicht abhandelbares Zweitverwertungsrecht von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext
entstanden sind. Damit ist die SPD auf der Linie des Bundesrates und der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Das Aktionsbündnis hat im Detail
abweichende Vorstellungen für die Festschreibung eines Zweitverwertungsrechts, sieht aber im Entwurf einen konstruktiven Versuch, sogar noch im Vorfeld des
Dritten Korbs ein wichtiges Problem im Urheberrecht zu lösen.
Mit dem Zweitverwertungsrecht ist das Recht der Autoren gemeint, nach einer gewissen Frist (Embargo-Frist genannt) zur kommerziellen Erstpublikation bei einem
Verlag oder sogar zeitgleich zu dieser wieder über ihr Werk verfügen zu können. Die Position der SPD kann wie folgt umrissen werden:
Durch ein Zweitverwertungsrecht sollen WissenschaftlerInnen ihre Werke nicht nur (wie bislang in § 38 UrhG) vervielfältigen und verbreiten, sondern auch
öffentlich zugänglich machen dürfen. Die bislang in § 38 UrhG vorgesehene Embargofrist von 12 Monaten soll i.d.R. auf 6 Monate (bei Sammelwerken auf
12 Monate) verkürzt werden. Ein Nullembargo ist aber auch nicht ausgeschlossen. Eine Erweiterung gegenüber dem damaligen Bundesratsvorschlag liegt darin,
dass die SPD in Einvernehmen mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die öffentliche Zugänglichmachung „in der Formatierung der
Erstveröffentlichung” für erforderlich hält. Auf das „Original” der Verlage soll aber verpflichtend verwiesen werden. Wie schon damals der Bundesrat
fordert die SPD: „Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.” Gelten soll das neue Recht aber nur für Werke, die überwiegend
durch öffentliche Förderung entstanden sind.
Das Aktionsbündnis erinnert daran, dass bei der Anhörung des BMJ im Juli 2010 die weitaus meisten TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Akteursgruppen sich
deutlich für die Verankerung eines solchen Zweitverwertungsrechts der WissenschaftlerInnen ausgesprochen hatten. Der SPD-Entwurf spiegelt also die Positionen
der großen Mehrheit der Fachöffentlichkeit wider.
Die SPD hat das Urhebervertragsrecht zur Positionierung des Zweitverwertungsrechts gewählt. Damit sollten die europarechtlichen Bedenken,
dass neue Schrankenbestimmungen derzeit nicht möglich sind, ausgeräumt sein. Auch verfassungsrechtliche Bedenken können kaum geltend gemacht werden,
da durch diesen Vorschlag die Wissenschaftsfreiheit der AutorInnen keineswegs beeinträchtigt, sondern vielmehr durch Zugewinn an informationeller
Selbstbestimmung verstärkt würde.
Dass die SPD „mit [dem] Zweitverwertungsrecht Open Access ermöglichen” will (so im Titel der heutigen Pressemitteilung), begrüßt das
Aktionsbündnis, auch wenn das Zweitverwertungsrecht der WissenschaftlerInnen mit Open Access zunächst nichts zu tun hat. Aber das Ziel von
Open Access dürfte durch diesen Vorschlag auch ohne eine explizite Anbietungsverpflichtung der WissenschaftlerInnen gegenüber ihrer
Institution befördert werden.
Bei einer Beratung im Bundestag werden sicherlich noch einmal die Konsequenzen und die Reichweite einer deutschen Regelung im internationalen
Publikationsgeschehen bedacht werden, z.B. bei Verträgen mit ausländischen Verlagen oder bei Publikationen mit Autoren aus verschiedenen Staaten.
Das Aktionsbündnis hält zudem eine flexiblere Eingrenzung der rückwärtigen Gültigkeit des Zweitverwertungsrechts für erforderlich. Der
Gesetzgeber hatte ja auch bei den neuen (also elektronischen) Nutzungsarten eine Rückwirkung ab 1.1.1995 möglich gemacht. Die Beschränkung auf
Werke, die zu mindestens 50% durch öffentliche Förderung entstanden sind, erscheint weder praktikabel noch sinnvoll: Der Gesetzgeber sollte
jedem Urheber, gleichgültig wie er bzw. sein Werk finanziert wird, das Zweitverwertungsrecht zugestehen.
Durch ein Zweitveröffentlichungsrecht wäre das Ziel eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts noch nicht erreicht: Das Aktionsbündnis
erinnert an den bereits vorliegenden Vorschlag für eine umfassende Wissenschaftsklausel, die unbedingt Gegenstand der Beratungen zum Dritten Korb
werden sollte.
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Hier der SPD-Gesetzentwurf:
„§ 38a Zweitverwertungsrecht
An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit
entstanden sind und in Periodika oder Sammelwerken nach § 38 Abs. 2 erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen
Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und von zwölf Monaten bei Sammelwerken seit
Erstveröffentlichung anderweitig nicht kommerziell öffentlich zugänglich zu machen. Die Zweitveröffentlichung ist in der Formatierung der
Erstveröffentlichung zulässig; die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Ein dem Verleger eingeräumtes ausschließliches Nutzungsrecht
bleibt im Übrigen unberührt. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.”
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
The Coalition for Action "Copyright for Education and Research"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with
the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action
lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide
information at any time from anywhere for everybody active in public education
and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on
Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance
of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft,
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat),
370 learned societies, federations and institutions as well as more
than 7,250 individuals were subscribers to this declaration.
Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be
found at IUWIS.
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Decemter 8 – 9, 2011:
Fair, open & sustainable: Ein Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft!
Jahrestagung des Aktionsbündnisse in Oldenburg
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November 17th 2011:
Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (§ 52a) durch Wissenschaftsklausel ersetzen
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Breite Unterstützung für umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft: Auswertung einer Befragung vorgestellt
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August 24th 2011:
Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
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July 19th 2011:
Survey on the expectations in education and research on demands to the Copyright Act
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June 29th 2011:
Perspektiven für den Dritten Korb durch die Enquete-Kommission des Bundestags
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March 23rd 2011:
Google bleibt beim Urheberrecht am Ball mit Perspektive 2035 — Einiges sollte jetzt schon möglich sein!
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February 27th 2011:
Folgen aus dem Fall Guttenberg — Wissenschaft wehrt sich gegen Bagatellisierung
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July 6th 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor
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June 30th 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige
Interessenvertretung gegründet.
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June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung
des BMJ am 28. Juni 2010
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June 15th 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre Berliner Rede zum Urheberrecht:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
Market: Challenges for the Future Stellung.
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren.
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
A4 for duplex printout)
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
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(letter)
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(letter)
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September 1st 2009:
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August 21st 2009:
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June 13th 2009:
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vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search:
Recommendations,
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May 4th 2009:
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March 25th 2009:
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July 24th 2008:
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